Verifiziert · Kuratiert · AbgesichertN° 008 · Der Steuer-Schätzer
N° 08 · Was bleibt fürs Finanzamt liegen?

Was du grob zurücklegen solltest.

Als Selbstständige, kommt die Steuer nicht monatlich vom Lohn, sie kommt gesammelt, und oft überraschend. Dieser Schätzer rechnet aus deinem Umsatz, deinen Ausgaben und ein paar Eckdaten grob deine ungefähre Einkommensteuer, die Umsatzsteuer-Zahllast und eine monatliche Rücklage, damit die Nachzahlung dich nicht kalt erwischt.

Nur eine grobe Schätzung, keine Steuerberatung. Dieses Werkzeug ersetzt weder einen Steuerberater noch deine Steuererklärung über ELSTER. Es rechnet stark vereinfacht und lässt viele Faktoren (Vorsorgeaufwand, Sonderausgaben, Freibeträge, Soli, weitere Einkünfte) bewusst weg.

01 Dein Betrieb

Alles pro Jahr und netto gedacht. Trag Beträge ohne Punkt oder Komma ein, z. B. 60000.

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Betriebsausgaben sind alles, was du fürs Arbeiten zahlst: Material, Software, Büro, Fahrzeug, Versicherungen und so weiter.

02 Umsatzsteuer

Kleinunternehmer nach §19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, dann entfällt die Zahllast.

Grobe Annahme: der gleiche Satz gilt auch auf deine Betriebsausgaben (Vorsteuer).

03 Persönliches

Für die Einkommensteuer. Verheiratet rechnet grob mit dem Ehegatten-Splitting (ein Verdiener).

Kirchensteuer beträgt in Sachsen 9 % der Einkommensteuer.

Monatlich zurücklegen
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grobe Empfehlung pro Monat
Abgabenquote (grob) -
Wichtig, bitte lesen Grobe Schätzung, keine Steuerberatung. Die Zahlen sind eine vereinfachte Näherung und können deutlich von der echten Festsetzung abweichen. Sie ersetzen keinen Steuerberater und kein ELSTER. Für verbindliche Zahlen sprich mit deinem Steuerberater.
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Auf KOLLEKTIV laufen Rechnungen, Belege und die Auswertung automatisch mit, GoBD-konform und sauber fürs Finanzamt.

Erst rechnen, dann ruhig schlafen. Die Steuer ist keine Überraschung, wenn du sie Monat für Monat beiseitelegst.

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